Generationenturnier / Mitgliederversammlung und Wahl

Hallo liebe Vereinsmitglieder, liebe Freunde des TC Lok Aue…
Bald ist es wieder soweit – unser diesjähriges Generationenturnier / Vereinsfest steht an.
Jenseits von LK – Punkten soll es hier nicht weniger sportlich zugehen, aber der Spaß steht eindeutig im Vordergrund. Drei Jahre sind nun schon wieder vorbei und das heißt, dieses Jahr steht wieder eine Mitgliederversammlung inkl. Wahl an.
Wann:
Sonnabend, den 05.09.2020, Einfinden: 9:15, Beginn Mitgliederversammlung und Wahl: 9:30
Wo: Tennisanlage Brünlasberg
Der Modus des Turniers dürfte mittlerweile vielen bekannt sein. Es wird ein gemischtes Doppel gespielt. Die Doppel können z. B. bestehen aus: jung und junggeblieben, Weiblein und Männlein, Anfänger und Profi;) usw. und werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand sinnvoll zusammengestellt – so, dass jeder seinen Spaß haben wird.
Gespielt wird wieder in Gruppen. Die Spielzeit richtet sich dann nach der Teilnehmerzahl. Wer beim sportlichen Teil dabei sein will, schreibt sich bitte in die Liste ein (hängt auf dem Brünlasberg aus) oder gibt mir telefonisch oder per Email/WhatsApp Bescheid.
Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt.
Bitte auch einschreiben bzw. bescheid sagen, wenn Ihr nur zum gemütlichen Teil erscheinen wollt, dass wir besser planen können. Dann bitte bei Holger melden.
Bitte unbedingt verteilen und weiterleiten an alle, da wir nicht alle immer erreichen, trotz FB, WA und Vereinsseite!
Enrico
01712883008
esachadae@aol.com
Holger
…für den kulinarischen Teil
01627827899
holger.jaehn@t-online.de

PKV – Beitragserhöhungen und kein Ende?

Wir können dabei helfen.

Das muss in professionelle Hände.

Meistens macht es keinen Sinn bei einer Private Krankenversicherung (kurz PKV) die Gesellschaft zu wechseln um einen besseren Preis oder Leistungen oder beides zu erzielen.

Ebenso gefährlich ist es, die PKV nur am Preis festzumachen.

Wir prüfen professionell durch unseren Service ob es intern, also innerhalb der eigenen Gesellschaft, wo man im Moment versichert ist, bessere Alternativen gibt. Das hat nur Vorteile, gegenüber dem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft, der im Einzelfall aber auch Sinn machen kann. Es gibt hier keine Pauschalbeurteilungen dazu.

Kommt heraus, dass der Wechsel in einen anderen Tarif keinen Sinn macht, dann ist der Service kostenlos für Sie. Falls doch, dann sparen Sie im ersten Jahr mindestens die Hälfte der Ersparnis, haben also somit keine Mehrkosten im eigentlichen Sinne. Sie zahlen lediglich aus der Ersparnis ein Honorar an den Dienstleister. Ab Jahr 2 profitieren Sie zu 100%.

Das können durchaus bis zu einige Hundert bis zu einigen tausend € sein.

Das Gemeine ist, dass die PKV – Gesellschaften Ihnen das so nie mitteilen werden, selbst wenn Sie auf Ihren gesetzlichen Anspruch pochen.

Wir wissen welche Tarifwerke offen sind und wohin die Kunden wechseln können und drücken das auch durch.

Riester – Sanierung JETZT!

Es gibt keinen Grund es nicht zu tun. Also auf geht’s! Sie können nur gewinnen.

Wechseln Sie jetzt Ihren Riester Anbieter und profitieren Sie von deutlich höheren Renditen und Ablaufleistungen. Gleichzeitig begeben Sie sich in den meisten Fällen von der Versicherungswelt (jetziger Anbieter) in die Investmentwelt und das bedeutet Rechtssicherheit für Ihr hart verdientes Geld.

Ab 20€ monatlich sind Sie dabei. Und weiter unten kommt jetzt noch ein Schmankerl für all jene, die einfach nur ein gutes Investment (6,29 % p.a.) haben wollen und das auch noch OHNE Abgeltungssteuer und die sonstigen „Nachteile“ die Riester evtl. bietet, wie Verrentung des Restkapitals, Förderschädlichkeit usw.

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Renditekick mit ungefördertem Riester

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Noch nicht begeistert?
Wie wäre es mit Ansparen OHNE Abgeltungsteuer?
Wie wäre es, wenn Ihr Kunde am Laufzeitende OHNE die üblichen Einschränkungen (lebenslange Rente) über das Kapital verfügen könnte?

Der berühmte Satz des deutschen Garantieromantikers: Ist das denn sicher? Können Sie mir die Abläufe garantieren? JA

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Einfach als Zulageberechtigung „nicht zulageberechtigt“ angeben und der Riester-Turbo entfaltet sich.
Funktioniert auch mit Einmalanlagen!

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keine Police mehr bei deutschen Versicherern

zur Vorgeschichte…

Vorangegangen war eine Einzelfrage zum Versicherungsaufsichtsgesetz, ganz speziell: „Gilt § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)1 auch für fondsgebundene Lebensversicherungen?“

Also mal ganz ehrlich, wenn Sie das lesen und noch bei gesundem Menschenverstand sind, dann können Sie keine Police, keinen Versicherungsvertrag mehr bei einer deutschen Gesellschaft abschließen. Warum? Lesen Sie hier mehr.

Anfrage §314 VAG Fondspolicen

Kurz zusammengefasst und ergänzt:

  • Das Geld in den Policen ist vor Zugriff Dritter nicht sicher.
  • Sie sind nachschussverpflichtet, wenn es der Gesellschaft schlecht geht und die BAFIN meint, dass es so ist
  • Protektor ist nicht ausreichend um das Problem zu lösen bzw sind da bei Weitem nicht genug Gelder da um Insolvenzen abzufedern und die Anleger zu entschädigen

Hier ein paar prägnante Ausschnitte

„Das Sicherungsvermögen spiegelt die vom Versicherungsunternehmen für die Versicherungsnehmer organisierten Sparvorgänge. Es ist Teil des Vermögens eines Versicherungsunternehmens, der eine vollständige Bedeckung der privilegierten Forderungen mit Sicherungsvermögensmitteln gewährleistet.“ Es ist somit Eigentum des Versicherungsunternehmens und nicht ein sogenanntes Sondervermögen gemäß § 1 Abs. 10 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).“

oder, auch sehr schön…

„Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, innerhalb bestimmter Fristen eine Änderung der Geschäftsgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.“

und…

Wenn die Aufsichtsbehörde bemerkt, dass das Versicherungsunternehmen in absehbarer Zeit ohne Eingreifen der Aufsichtsbehörde zahlungsunfähig wird, kann die Behörde als eine von mehreren Maßnahmen auch ein Zahlungsverbot aussprechen.  Falls sich die Behörde zu dieser Maßnahme entschließen würde, wären davon grundsätzlich auch die fondsgebundenen Lebensversicherungen des Unternehmens betroffen, da ihre Anlagen Teil des Sicherungsvermögens sind.